Rechtlicher Freiraum

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

1       Allgemeines

1.1          Anbieter

1.1.1       Anbieter der Leistung und Vertragspartner ist  freiraum individualtraining, Nico Leddin, Halemstr. 15, 26548 Norderney, Deutschland, Email: info@freiraum-sport.de, Tel.: +49 (0) 4932 46 79 414, (nachfolgend „freiraum“),

1.1.2       Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.1.3       Alle Leistungen, die freiraum gegenüber einem Kunden (Nachfolgend „Klient“ oder „Teilnehmer“) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

1.2          Angebote

1.2.1       freiraum bietet seine Leistungen in verschiedenen Modellen an. Beim Personal Training (siehe Ziff. 2.1) verpflichtet sich freiraum den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Beim Kleingruppen Training (siehe Ziff. 2.2.) bietet freiraum ein vordefiniertes oder individuelles Trainingsangebot in Gruppen an, zu den grundlegenden Themen Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. freiraum verpflichtet sich, den Teilnehmer im Rahmen seiner gebuchten Trainingseinheiten in der Gruppe zu betreuen.

1.2.2       Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die gebuchte Trainingseinheit nur durch den Teilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.

1.2.3       Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

1.2.4       Erfüllungsort für die Erbringung der Leistungen von freiraum ist Norderney. Trainingsstätten sind grundsätzlich öffentliche Plätze (Parks, Strand, etc.) oder wenn verfügbar Einrichtungen, wie Sportstätten, Fitnessstudio.

1.2.5       Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. freiraum behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor.

1.3          Onlineplattform – Hinweise zum Vertragsschluss, Technische Schritte, Eingabefehler

1.3.1       Die Angebote von freiraum auf dessen Internetseite stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer dar, sich für einen Kursplatz anzumelden.

1.3.2       Die einzelnen technischen Anmeldeschritte, die zum Vertragsschluss führen, lauten wie folgt: (a) Auswahl des gewünschten Angebots in der Übersicht durch Anklicken, (b) Übersicht und detaillierte Angebotsinformationen und weiter mit Anklicken des „Jetzt anmelden“-Button, (c) Eingabe persönlicher Daten im Anmeldeformular (Notwendige Angaben: Geschlecht, Vorname, Name, Adresse, Land, E-Mail) und bestätigen mit Anklicken des „Weiter“-Button (d) Übersicht aller vertragsrelevanten Informationen sowie etwaige Hinweise (z.B. Kurs, Preis, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Widerrufsbelehrung) und Möglichkeit zum Absendung der Buchung über Anklicken des „Kostenpflichtige Anmeldung“-Button, (f) Übersicht der an freiraum abgesandten Anmeldung mit der Möglichkeit der Anzeige der Anmeldung und der Annullierung der Anmeldung über den „Annullierung beantragen“-Button.

1.3.3       Im Rahmen der zuvor beschriebenen Anmeldeschritte sowie abschließend in der Anmeldeübersicht hat der Teilnehmer jederzeit die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren oder Änderungen vorzunehmen. Hierzu genügt das Anklicken des „Zurück“- Buttons.

1.3.4       Durch Absenden der Anmeldung Online (Anklicken des „Kostenpflichtige Anmeldung“-Buttons), gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über das von ihm gewählte Kursprogramm ab. Mit Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.3.5       Nachdem der Teilnehmer seine Anmeldung abgeschickt hat, erhält dieser eine automatisch erzeugte E-Mail, die den Empfang der Anmeldung bei freiraum und deren Einzelheiten bestätigt („Anmeldeeingangsbestätigung“). Diese Anmeldeeingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Teilnehmers dar, sondern soll den Teilnehmer nur darüber informieren, dass die Anmeldung bei freiraum eingegangen ist.

1.3.6       freiraum behält sich vor, das Angebot des Teilnehmers binnen fünf (5) Tagen ab Zugang der Anmeldung anzunehmen. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Zusendung einer gesonderten Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes per Email („Auftragsbestätigung“).

2       Spezifische Bedingungen zum jeweiligen Leistungsmodel

2.1          Personal Training

2.1.1       Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 50 Minuten. Hiervon abweichende Zeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.1.2       freiraum erbringt seine Leistungen ausgenommen von gesetzlichen Feiertagen von  Mo.–Sa. in der Zeit von 8-20 Uhr (Leistungszeit). Abweichende Zeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.1.3       Art und Umfang jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.1.4       Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Anamnesegespräch durch freiraum möglich. Im Rahmen der Mitwirkung des Klienten ist dieser verpflichtet, nachträgliche Änderungen seines Gesundheitszustands freiraum unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der nächsten Trainingseinheit anzuzeigen.

2.1.5       Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls gilt die Leistung als erbracht und das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit wird in voller Höhe berechnet.

2.1.6       Bei Verspätung des Klienten vermindert sich die Dauer der Trainingseinheit entsprechend, vorausgesetzt der Klient verspätet sich nicht mehr als 15 Minuten. Andernfalls gilt die Trainingseinheit gem. Ziff. 2.1.5 als erbracht.

2.2          Kleingruppentraining

2.2.1       Das Trainingsangebot umfasst Laufzeitprogramme, bei denen Inhalt, Anzahl an Einheiten und Zeitraum definiert sind, sowie Programme mit Einzelterminen ohne Laufzeit. Für beide Programmvarianten werden von freiraum feste Durchführungstermine vorher definiert. Die Termine und das jeweils aktuelle Trainingsangebot werden auf der Internetseite von freiraum bekannt gegeben. Eine Durchführung der Programme setzt i.d.R. eine im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl voraus.

2.2.2       Für Laufzeitprogramme muss  sich der Teilnehmer vorab per E-Mail, telefonisch oder online für eine Teilnahme kostenpflichtig anmelden. Nach Prüfung erhält der Teilnehmer zeitnah eine Auftragsbestätigung oder Absage (z.B. bei Unter-/Überschreitung definierter Teilnehmerzahlen).

2.2.3       Für Programme ohne Laufzeit muss sich der Teilnehmer vorab per E-Mail, telefonisch oder online für eine Teilnahme lediglich unverbindlich registrieren. Nach Prüfung erhält der Teilnehmer zeitnah eine Reservierungsbestätigung oder ggf. Absage.

2.2.4       Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Je nach Art und Umfang einer Trainingseinheit sind abweichende Zeiten möglich. Diese ergeben sich aus dem aktuellen Trainingsangebot.

2.2.5       Neben den vorgegebenen Programmen ist es auch möglich, freiraum für individuelle Gruppentrainingseinheiten zu buchen. Art und Umfang einer Trainingseinheit bestimmen sich dann nach den individuellen Wünschen der Gruppe. Zumeist steht hier ein konkretes Gruppenziel im Fokus, das vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt wird. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 2 Personen und die maximale Gruppengröße bei 4 Personen.

2.2.6       Die Trainingseinheiten beginnen zur angesetzten Zeit. Bei Verspätung eines Teilnehmers vermindert sich dessen Dauer der Trainingseinheit entsprechend.

2.2.7       Trainingsangebote in der Gruppe setzen grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese Personenanzahl zu Beginn des Trainings bzw. bei Laufzeitprogramm zum Anmeldeschluss nicht erreicht, findet das Trainingsangebot nicht statt. Bei individuell gebuchten Trainingseinheiten hat die Gruppe unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls gilt die Leistung als erbracht und das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit wird in voller Höhe berechnet.

2.3          Verschiebung und Entgelterstattung

2.3.1       Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Witterungsverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten bzw. den Teilnehmern getroffen.

2.3.2       Bei Krankheit, Urlaubszeit oder Abwesenheit durch Fortbildung von freiraum werden bereits vereinbarte Trainingseinheiten bzw. Gruppentrainings in Absprache mit dem Klienten bzw. Teilnehmern verschoben oder (gegebenenfalls anteilig) zurückerstattet. Gleiches gilt bei einer kurzfristigen Absage oder Verspätung seitens freiraum von mehr als 15 Minuten, es sei denn es wird eine Leistungszeitverschiebung vereinbart. Darüber hinaus können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

2.3.3       Im Falle der Ziff. 2.3.2 sind Entgelterstattungen vom Klienten bzw. Teilnehmer schriftlich geltend zu machen. Bei eingesetzten Kontingenten nach Ziff. 5 erfolgte keine Entgelterstattung.

2.3.4       Sollte ein Teilnehmer aus dringenden persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, weiter an Trainingseinheiten bzw. Gruppentrainings teilzunehmen, kann eine anteilige Entgelterstattung erfolgen. Dringende persönliche Gründe liegen insbesondere bei langfristiger Krankheit, bei nicht vorhersehbaren beruflichen Gründen oder einem Wohnortwechsel, der das Erreichen des Leistungsortes unzumutbar macht, vor. Über die Anerkennung der Gründe entscheidet freiraum nach freiem billigen Ermessen.

2.3.5       Eine unregelmäßige Teilnahme sowie ein erforderlicher Wechsel des Trainers begründen keine Entgelterstattung.

3       Haftung

3.1           Bei leichter Fahrlässigkeit haftet freiraum nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von freiraum auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.2           Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

3.3           Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist freiraum sofort mitzuteilen. Der Empfehlungen von freiraum, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

3.4           Der Klient bzw. der Teilnehmer hat vor Aufnahme eines Trainings eine gesonderte Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen. Diese beinhaltet u.a. den Hinweis, dass bei spezifischen Indikationen zuvor eine Abklärung durch den Hausarzt oder Facharzt erfolgen sollte. Eine Teilnahme mit spezifischen Einschränkungen ohne vorherige Rücksprache, erfolgt daher auf eigene Verantwortung.

3.5           Im Rahmen des Personal Trainings ist durch freiraum eine Befragung des Klienten zu dessen Gesundheitszustand obligatorisch. Die Antworten werden in einem Gesundheitsfragebogen festgehalten.

3.6           freiraum haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer mit der Eingehung des Trainings verfolgten Zwecks.

3.7           Nimmt der Teilnehmer Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von freiraum vorgeschlagenen Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. freiraum übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Waren und Leistungen, die der Teilnehmer von diesen erhalten hat.

3.8           Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von freiraum zur Absicherung etwaiger gesetzlicher Haftungsansprüche des Teilnehmers.

4       Zahlungsbedingungen

4.1           Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Trainingseinheiten und im Wege der Vorauskasse.

4.2           Der Teilnehmer erhält von freiraum eine Rechnung über die geleistete Zahlung. Im Voraus gebuchte Trainingseinheiten (z.B. Laufzeitprogramme) oder Kontingente werden in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

5       Kontingente

5.1           Es können im Voraus mehre Trainingseinheiten in Form von sogenannten Kontingenten für Trainingsangebote nach Ziff. 1.2 erworben werden. Diese sind nicht auf eine andere Person übertragbar.

5.2           Kontingente sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig. Ungenutzte Trainingseinheiten verfallen. Eine (ggf. anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen, es sei denn freiraum stellt das Trainingsangebot so oder in vergleichbarer Form nicht mehr zur Verfügung.

6       Sonstige Kosten

6.1           Entstehen aufgrund der vom Klienten gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte zusätzliche Kosten (Eintrittsgeld, Platzmiete, etc.), so sind diese vollständig vom Klienten zu tragen.

6.2           Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3           Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Honorare vereinbart.

6.4           Kauft freiraum im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zum vollständigen Ersatz der gemachten Aufwendungen Eigentum von freiraum. Die Ausführung des Auftrags kann auch von einem Vorschuss abhängig gemacht werden.

7       Datenschutz

7.1           Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von freiraum gemäß den Datenschutzbestimmungen von freiraum erhoben, gespeichert und zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Hiervon unberührt bleibt die ausdrückliche Einwilligung zu Werbemaßnahmen.

7.2           Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber nach den gesetzlichen Maßgaben gelöscht.

7.3           Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

8       Schlussbestimmungen

8.1           Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.2           Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

8.3           Ist der Klient Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Klient verlegt nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Klienten im Zeitpunkt der Klageerhebung ist nicht bekannt, wird als Gerichtsstand Norden vereinbart.

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Ist der Klient ein Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende gesetzliche Bestimmungen oder von Richterrecht gewährte Schutz de Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.